Terminabsage:

Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, oder sagt ihn nicht rechtzeitig ab, wird der Termin in der Höhe für den geplanten Behandlungszeitraum bzw. die geplante Anwendung als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.  Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bzw. vor dem Wochenende oder Feiertag absagt.

Hinweis funktionelle Osteopathie:

Die funktionelle Osteopathie wird von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in der Regel NICHT erstattet. 
Der Unterschied zur klassischen Osteopathie ist ein anderer Ausbildungsgang, der von den gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht anerkannt wird.