Heilmittelwerbegesetz

Heilmittelwerbegesetz

Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz (§3 Nr.1) und zu den angebotenen Therapieverfahren.
Die von mir angebotenen Therapieverfahren kommen zum größten Teil aus der Naturheilkunde.

Bitte beachten Sie, dass diese z.T. noch nicht wissenschaftlich anerkannt wird und es teilweise keine wissenschaftlichen Nachweise über ihre Wirksamkeit gibt.

Alle Angaben über Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen innerhalb der Therapiemethoden selbst.
Die Therapieverfahren werden von mir mit größter Sorgfalt durchgeführt.

Die Naturheilkunde ersetzt nicht den Arzt:
Wenn Sie unter einer Erkrankung leiden, die im Infektionsschutzgesetzt (§6 IfSG) aufgeführt ist, ist die Weiterleitung zu einem Arzt unumgänglich, da für diese Erkrankungen für Heilpraktiker Behandlungsverbot besteht. Dieses gilt auch für sexuell übertragbare Erkrankungen.
Wenn Sie unter einer schwerwiegenden Erkrankung leiden, für die z.B. auch verschreibungspflichtige Medikamente nötig sind, bitte ich Sie diese mit Ihrem Arzt Ihres Vertrauens vorab abzuklären.

Sollte ich während der Behandlung feststellen, dass hier ein Arzt angeraten ist, werde ich Sie zu einem Arzt weiter verweisen. (Siehe auch Behandlungsvertrag)
Dieses gilt auch, wenn weitere Massnahmen für die Diagnose und/oder Behandlung wichtig sind, wie z.B. bildgebende Verfahren.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis

Bei einigen der hier vorgestellten Behandlungs- und Diagnosemethoden handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, die zum Teil wissenschaftlich noch nicht anerkannt sind.