Behandlungsvereinbarung

Vorname:                                                          Nachname:                                                                        Geburtsdatum:
Straße:                                                               Hausnummer:                                                                  Postleitzahl:
Telefon:                                                             Mail:                                                                                    Versicherung:

und der Heilpraktikerin Manuela Döring, Colshornstraße 31a – 28307 Bremen, schließen folgenden Behandlungsvertrag:

  • 1 Vertragsgegenstand

Der Patient nimmt eine naturheilkundliche, oder chiropraktisch/osteopathische Behandlung des Heilpraktikers in Anspruch.

  • 2 Honorar, Kostenerstattung
  • Das Honorar wird nach Zeitaufwand berechnet und beträgt in der Naturheilkunde 120,- Euro pro volle Stunde und wird pro angefangene Viertel-Stunde anteilig berechnet.
    Das Erstgespräch dauert ca. 1,5 bis 2 Stunden.
  • Eine Osteopathisch/Chiropraktische Behandlung beträgt für 80,- Euro und dauert ca. 45 Minuten.
  • Die Abrechnung erfolgt zum Ende des Monats über das Abrechnungsbüro PAS Dr. Hammerl (https://www.pas-hammerl.de/)

3 Aufklärung / Hinweise

  • Der Patient wird darauf hingewiesen, dass
  • die Behandlung des Heilpraktikers eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Heilpraktiker eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn dem Heilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
  • gesetzliche Krankenversicherungen die Behandlungskosten des Heilpraktikers nicht übernehmen und hat die Behandlungskosten selbst zu tragen. Mitglieder privater Krankenversicherungen können einen (Teil)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
  • Bei einer Ablehnung einer Rechnung Ihrer Versicherung, kann aus zeitlichen Gründen keine Berichterstattung oder ein Gutachten erstellt werden.

    4 Ausfallhonorar
    versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, oder sagt ihn nicht rechtzeitig ab, wird der Termin in der Höhe für den geplanten Behandlungszeitraum als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.  Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bzw. vor dem Wochenende oder Feiertag absagt.

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Datum, Unterschrift Patient oder deren Vertreter

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