Honorar

Das Honorar ist im Behandlungsvertrag, der zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten geschlossen wird, geregelt.
Die Bezahlung des Honorars erfolgt mit der EC-Karte (Keine Kreditkarten) am Tag der Behandlung/Beratung.

Preisgestaltung:
  • Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand des Heilpraktikers.
    Das Erstgespräch dauert ca. 1 – 1,5 Stunden und beträgt pauschal 150,- Euro
    Ein Ultraschall (wahlweise Schilddrüse, Kopfzuführende Gefäße, Leber) 75,- Euro inkl. Interpretation.
  • Die Kosten für einen Termin in der Praxis oder per Telefon/Videosprechstunde werden mit 25,- Euro pro angefangene 15 Minuten berechnet.
  • gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker.
    Mitglieder privater Krankenversicherungen oder Beihilfeberechtigte können einen (Teil)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer
    Versicherung haben. Der Patient hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens lässt den Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten unberührt.
  • Heilpraktikerkosten können in Abhängigkeit der Freibeträge dem Finanzamt als außergewöhnliche Leistungen beigefügt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
  • Bitte drucken Sie sich den Behandlungsvertrag aus und bringen ihn ausgefüllt und unterschrieben mit zu ihrem Ersttermin

Terminabsage:

Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, oder sagt ihn nicht rechtzeitig ab, wird der Termin in der Höhe für den geplanten Behandlungszeitraum bzw. die geplante Anwendung als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.  Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bzw. vor dem Wochenende oder Feiertag absagt.

Hinweis funktionelle Osteopathie:

Die funktionelle Osteopathie wird von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in der Regel NICHT erstattet. 
Der Unterschied zur klassischen Osteopathie ist ein anderer Ausbildungsgang, der von den gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht anerkannt wird.