Ersttermin und Honorar
Erstgespräch in der Praxis
Das Erstgespräch dauert ca. 1.5 Stunden und beträgt pauschal 180,- Euro.
Das Beraterhonorar in meiner Praxis beträgt 120,- Euro pro Stunde und wird pro angefangene viertel Stunde abgerechnet.
Dieses gilt auch für Gespräche per Telefon oder Videocall.
Erstgespräch Osteopathie / Chiropraktik
Für eine reine Osteopathisch/Chiropraktische Behandlung werden pauschal sowohl für das Erstgespräch, als auch für alle weiteren Behandlungen 80,- Euro berechnet.
Erstgespräch und Behandlung medizinischer Entfernungen von Hautstörungen (Phlebolyser):
Das Erstgespräch inkl. der Behandlung bis zu einer Behandlungszeit von 20 Minuten beträgt 120,- Euro
Jede weitere Behandlung wird mit 80,- Euro pro 20 Minuten berechnet.
Rechnungsstellung:
Die Rechnungen werden in Anlehnung der GeBüH gestellt und sowohl mit Faktor als auch mit der Menge auf mein Honorar angeglichen.
Verbindlicher Termin:
Ein Ersttermin in der Praxis kann nur erfolgen und verbindlich zugesagt werden, wenn der Behandlungsvertrag mindestens 8 Tage vor dem Termin unterschrieben der Praxis vorliegt.
Hierzu drucken Sie sich bitte den Behandlungsertrag aus und senden ihn an die Praxisanschrift.
Akzeptierte Zahlungsart:
Die Bezahlung des Honorars erfolgt mit der EC-Karte (Keine Kreditkarten) am Tag der Behandlung/Beratung.
Die Bezahlung des Honorars für eine Telefon-oder Videosprechstunde erfolgt per Rechnung mit Zahlungsziel von einer Woche.
Bei Säumnis erfolgt eine Zahlungserinnerung, eine Mahnung und im Anschluss ein Inkasso mit Abständen von je 7 Tagen.
Kostenübernahme GKV, PKV, Zusatzversicherungen:
gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker.
Mitglieder privater Krankenversicherungen oder Beihilfeberechtigte können einen (Teil)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
Der Patient hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens lässt den Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten unberührt.
Eine nachträgliche Anpassung der Rechnung oder eine Berichterstattung kann nicht erfolgen.
Bitte teilen Sie mir vor der Behandlung mit, ob sich Ihr Versicherungsstatus geändert hat.
Hinweis osteopathische Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen:
Derzeit bin ich bei folgenden Krankenkassen gelistet:
- AOK Bremen Bremerhaven
- HKK
Terminabsage:
Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, oder sagt ihn nicht rechtzeitig ab, wird der Termin in der Höhe für den geplanten Behandlungszeitraum bzw. die geplante Anwendung als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bzw. vor dem Wochenende oder Feiertag abgsagt.
Steuerlicher Vorteil:
Heilpraktikerkosten können in Abhängigkeit der Freibeträge dem Finanzamt als außergewöhnliche Leistungen beigefügt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberate.
Bitte drucken Sie sich den Behandlungsvertrag und den Anamnesebogen aus und senden ihn ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 8 Tage vor ihrem Ersttermin in die Praxis
Klick hier –> Behandlungsvertrag