Ersttermin und Honorar

 

  • 1 Vertragsgegenstand

Der Patient nimmt eine naturheilkundliche Behandlung des Heilpraktikers in Anspruch.

  • 2 Honorar, Kostenerstattung
  • Das Erstgespräch in der Naturheilkunde dauert ca. 1 – 1,5 Stunden und beträgt für gesetzlich Versicherte 180,- Euro, für privat (Zusatz)Versicherte wird nach GeBüH mit Menge und Faktor abgerechnet.
  • Ein Ultraschall (wahlweise Schilddrüse, Kopfzuführende Gefäße, Leber) 75,- Euro.
  • Weitere Termine in der Praxis oder per Telefon/Videocall werden pro angefangene viertel Stunde für gesetzlich Versicherte mit 30,- Euro, für privat (Zusatz) Versicherte nach GeBüH mit Faktor und Menge berechnet.
  • Eine Osteopathisch/Chiropraktische Anwendung beträgt für gesetzlich Versicherte 80,- Euro,
    für privat (Zusatz)versicherte wird nach der GeBüH abgerechnet.
  • Eine kurze telefonische Nachfrage bis 5 Minuten ist kostenfrei.
  • Kurzinfusionen (ca. bis 20 Minuten) werden mit 25,- Euro für gesetzlich Versicherte, für privat (Zusatz)versicherte nach GeBüH mit Faktor und Menge berechnet, plus Material und Medikamente
  • Langinfusionen (ca. 60 Minuten) werden mit 75,- Euro für gesetzlich Versicherte, für privat (Zusatz)versicherte nach GeBüH mit Faktor und Menge berechnet, plus Material und Medikamente
  • Heilpraktikerkosten können in Abhängigkeit der Freibeträge dem Finanzamt als außergewöhnliche Leistungen beigefügt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
  • Das Honorar wird am Tag der Behandlung/Beratung fällig und erfolgt über die Zahlung per EC-Karte
  • Laborleistungen und deren Kosten werden mit Ihnen am Tag des Auftrags besprochen.
  • Laborkosten über die Laborgemeinschaft LDH werden in der Praxis am Tag der Befundbesprechung vor Ort über EC-Karte fällig.
    Bei einer Befundbesprechung über Telefon/Video erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach dem Termin und ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
  • Bei Zahlungssäumnis erfolgt eine Mahnung, danach unmittelbar ein Inkasso

 

  • 3 Aufklärung / Hinweise

    Der Patient wird darauf hingewiesen, dass

  • die Behandlung des Heilpraktikers eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Heilpraktiker unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn dem Heilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
  • für die Erteilung einer Auskunft des Heilpraktikers an Dritte die schriftliche Einwilligung des Patienten erforderlich ist.
  • gesetzliche Krankenversicherungen die Behandlungskosten des Heilpraktikers nicht übernehmen und hat die Behandlungskosten selbst zu tragen. Mitglieder privater Krankenversicherungen oder Beihilfeberechtigte können einen (Teil)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der Patient hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens lässt den Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten unberührt.
  • Bei einer Ablehnung einer Rechnung Ihrer Versicherung, kann aus zeitlichen Gründen keine Berichterstattung oder ein Gutachten erstellt werden.
  • Reine Fernbehandlungen werden von mir aus Gründen der Sorgfaltspflicht nicht durchgeführt.
  • Der Behandlungsvertrag gilt als anerkannt, auch wenn dieser am Tag des Ersttermins in der Praxis noch nicht unterschrieben wurde.
    Die Aufklärung hierüber wurde entweder telefonisch besprochen, bzw. ist über die Homepage einsehbar.
    Über Doctolib ist die Einwilligung dieses Vertrags bei Bestätigung der Buchung akzeptiert.

  

§4 Ausfallhonorar
versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, oder sagt ihn nicht rechtzeitig ab, wird der Termin in der Höhe für den geplanten Behandlungszeitraum als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.  Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bzw. vor dem Wochenende oder Feiertag absagt.
Dieses gilt auch für die Buchung über Doctolib, selbst wenn die Terminabsage im Portal noch bis 4 Stunden vor Termin möglich ist. Den Link bei Doctolib, der 4 Stunden vor Termin noch genutzt werden kann, gilt nur für Kassenärztliche Praxen, nicht aber für Privatpraxen und lässt sich seitens des Therapeuten nicht deaktivieren.
Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker.

Bitte drucken Sie sich den Behandlungsvertrag und den Anamnesebogen aus
und senden ihn ausgefüllt und unterschrieben bis
spätestens 8 Tage vor ihrem Ersttermin in die Praxis 
oder laden ihn bei Doctolib hoch.
Klick hier –> Behandlungsvertrag 
Klick hier –> Anamnesebogen